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Der Bundestag hat in seinen Sitzungen am 1., 2. und 3. Dezember 2010 eine Reihe von Beschlüssen gefasst - zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache im Plenum:
Neue Hartz-IV-Regelsätze beschlossen: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 3. Dezember ein neues Verfahren der Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze beschlossen. 301 Abgeordnete stimmten für, 253 gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzgebung“ (17/3404) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales veränderten Fassung (17/4032, 17/4095). Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3958, 17/3982) wurde mit dem Koalitionsentwurf zusammengeführt. Damit erhöht sich der Regelsatz für Erwachsene des Arbeitslosengeldes II und der Grundsicherung zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro monatlich. Die Regelsätze für Kinder werden künftig eigenständig ermittelt, bleiben in der Höhe aber unverändert. Bildung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien werden zudem gezielt gefördert, etwa indem unter bestimmten Bedingungen Nachhilfeunterricht unterstützt wird. Außerdem sind ein Betrag von zehn Euro, der für Musikunterricht, Vereinsbeiträge und anderes eingesetzt werden kann, sowie ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen an Schulen vorgesehen. Ebenso werden die Freibeträge für die Erwerbseinkommen Erwachsener erhöht, um Anreize zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu schaffen. Geändert wurden auch die Sanktions- und Zumutbarkeitsregelungen. Die Koalitionsfraktionen haben die sogenannte Gutscheinlösung und die Direktzahlung als gleichwertige Wege bei der Förderung der Bildung und der Teilhabe von Kindern ausgestaltet. Vorgesehen sind unterschiedliche Möglichkeiten der Pauschalierung. Auch können Kosten der Schülerbeförderung unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Die Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zurück.
Bei Enthaltung der Linken hat die Koalitionsmehrheit einen Antrag der SPD (17/3648) abgelehnt, das Verfassungsgerichtsurteil durch eine "transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern“ umzusetzen. Koalition und SPD lehnten einen Antrag der Linksfraktion (17/2934) ab, in dem "Maßnahmen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums“ gefordert worden waren. Bei Enthaltung der SPD wies die Koalitionsmehrheit einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3435) zurück, ein "menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle“ zu gewährleisten. Keine Mehrheit fanden überdies Entschließungsanträge der SPD (17/4104) und der Linksfraktion (17/4105, 17/4106) zu dem Gesetz. Dem SPD-Entschließungsantrag (17/4104) stimmten in namentlicher Abstimmung 251 Abgeordnete zu, 303 lehnten ihn ab. Ebenso lehnte der Bundestag neun Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/4096, 17/4097, 17/4098, 17/4099, 17/4100, 17/4101, 17/4102, 17/4103, 17/4107) und zwei Änderungsanträge der Linksfraktion (17/4084,17/4085) ab. Den Änderungsantrag der Linken (17/4084) lehnten 308 Abgeordnete ab, 251 stimmten dafür. Für den Änderungsantrag der Grünen (17/4096) votierten 252 Abgeordnete, 305 lehnten ihn ab. Ein weiterer Änderungsantrag der Grünen (17/4107) erhielt 253 Ja-Stimmen und wurde mit 302 Nein-Stimmen abgelehnt.
Gegen das Votum der Opposition nahm der Bundestag ferner einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (17/3631, 17/3683) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/4033, 17/4094) an. Danach wird sich der Bund im kommenden Jahr im Schnitt mit 25,1 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Hartz-IV-Bezieher beteiligen. In Baden-Württemberg beteiligt sich der Bund an diesen Kosten mit 28,5 Prozent, in Rheinland-Pfalz mit 34,5 Prozent und in den übrigen Ländern mit 24,5 Prozent. Bei Enthaltung der SPD lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/3058) ab, Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslosengeld II zu verhindern und unverzüglich ein Vermittlungsverfahren mit den Ländern aufzunehmen.
Kein Bau- und Vergabestopp für Stuttgart 21: In namentlicher Abstimmung hat Bundestag am 3. Dezember ohne Aussprache einen Antrag der Linksfraktion (17/3992) abgelehnt, der einen Bau- und Vergabestopp für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zum Ziel hatte. 305 Abgeordnete stimmten gegen, 247 Abgeordnete für den Antrag, zwei Abgeordnete enthielten sich. Die Deutsche Bahn sollte nach dem Willen der Fraktion aufgefordert werden, alle Bau-, Abriss- und Vergabemaßnahmen bis zum 27. März 2011 einzustellen.
Tabaksteuer wird erhöht: Das Rauchen in Deutschland soll vom 1. Mai 2011 an teurer werden. Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (17/3025) in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen. Weitere Erhöhungen soll es von 2012 bis 2015 jeweils zum 1. Januar geben. Die Opposition stimmte am 2. Dezember gegen das Gesetz. Grundlage der Entscheidung war eine Empfehlung des Finanzausschusses (17/4025).
Bundeswehrmandat im Mittelmeer verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 2. Dezember das Bundeswehrmandat im Mittelmeer bis Ende 2011 verlängert. 308 Abgeordnete stimmten für die weitere Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der "Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA“ im Rahmen der Nato-Operation "Active Endeavour“, 249 votierten dagegen. Der Auswärtige Ausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (17/4050) zum Antrag der Bundesregierung (17/3690) vorgelegt. Bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten können damit für ein weiteres Jahr im Mittelmeer eingesetzt werden.
Bundeswehrmandat in Bosnien-Herzegowina verlängert: Der Bundestag hat am 2. Dezember in namentlicher Abstimmung den Bundeswehreinsatz zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien-Herzegowina verlängert. Der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4049) zum Antrag der Bundesregierung (17/3692) stimmten 498 Abgeordnete zu, 58 Abgeordnete votierten dagegen, es gab sechs Enthaltungen. Die Kosten der Verlängerung der EU-geführten Operation "Althea“ belaufen sich bis 21. November 2011 auf rund 7,7 Millionen Euro. Bis zu 900 Soldatinnen und Soldaten können im Rahmen des Mandats eingesetzt werden. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4068).
Bundeswehrmandat vor Somalia verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 2. Dezember den Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias um längstens ein Jahr, bis zum 18. Dezember 2011, verlängert. Dem Antrag der Bundesregierung (17/3691) stimmten auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4048) 487 Abgeordnete zu. Es gab 68 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen. Bei dem Mandat handelt es sich um die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "Atalanta“ mit bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4067).
Gefangene in Israel: Die Forderung der Fraktion Die Linke nach einer Freilassung politischer Gefangener in Israel hat der Bundestag am 2. Dezember abgelehnt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. In ihrem Antrag (17/3545) hatte die Fraktion geschrieben, dass sich Bundestag nicht nur für die Freilassung des israelischen Soldaten Gilad Schalit einsetzen solle. Sie solle von der israelischen Regierung auch die Freilassung der palästinensischen politischen Gefangenen in Israel und darüber hinaus die Aufhebung der militärischen Sondergerichtsbarkeit in den besetzten palästinensischen Gebieten und die Abschaffung der Administrativhaft fordern.
Forderung nach Evaluierung des Engagements in Afghanistan abgelehnt: Die Forderung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ”umgehend“ eine kontinuierliche, unabhängige und wissenschaftliche Bewertung des bisherigen Engagements in Afghanistan seit 2001 in Auftrag zu geben, ist vom Bundestag am 2. Dezember mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. In ihrem Antrag (17/1964) hieß es, dass die Regierung insbesondere prüfen solle, wie sich der begonnene Ausbau des zivilen wie militärischen Engagements ausgewirkt habe. Ein erstes Zwischenergebnis sei dem Bundestag bis Mitte Dezember 2010 als Bericht zuzuleiten, um die Ergebnisse in die Anfang 2011 anstehende Entscheidung über die weitere Verlängerung des Isaf-Mandats einfließen zu lassen. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4051).
Steuerabkommen mit Irland geändert: Die bisher mögliche fiktive Quellensteueranrechnung bei Einkünften aus Irland wird künftig nicht mehr möglich sein. Dieses Instrument der deutschen Hilfe zur wirtschaftlichen Entwicklung sei nicht mehr erforderlich, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Irland (17/3358), den der Bundestag am 2. Dezember einstimmig verabschiedete (17/4061).
Verletztenrenten NVA-Angehöriger werden weiterhin mit der Rente verrechnet: Der Bundestag hat am 2. Dezember zwei Anträge der Linksfraktion abgelehnt, in dem diese gefordert hatte, Verletztenrenten von Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR nicht länger mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende (17/2326) und dem Bezug der Altersrente (17/2326) zu verrechnen. Gegen den Antrag, mit dem nach dem Willen der Linksfraktion eine Gleichbehandlung der Betroffenen aus Ost und West hergestellt werden sollte, stimmten CDU/CSU und FDP. Die Oppositionsfraktionen stimmten für den Antrag. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/3734).
Justiz-Richtlinie umgesetzt: Der Bundestag hat am 2. Dezember einem Gesetzentwurf der Regierung (17/3356) zugestimmt, mit dem die EU-Richtlinie 2006/123/EG an deutsches Recht angepasst wird. Es geht darin um Rechtsanpassungen im Bereich der Justiz, vor allem in den Verfahren der Berufszulassung für rechtsberatende Berufe. Daneben sollen weitere Anpassungen des Berufs-, Verfahrens-, Gerichtsverfassungs-, Kosten- und Markenrechts erfolgen. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke stimmte dagegen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/4064) zugrunde.
Kein Smiley-Kennzeichnungssystem: Abgelehnt hat der Bundestag am 2. Dezember die bundesweite Einführung eines Smiley-Kennzeichnungssystems nach dänischem Vorbild. Entsprechende Anträge der Linksfraktion (17/3434) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3220) lehnt er auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/3994) ab. Dem Antrag der Linken hatten die Grünen zugestimmt, die SPD enthielt sich. Den Antrag der Grünen befürworteten SPD und Linke. Die Linke hatte argumentiert, das "Smiley-Modell“ diene der Gesundheitsvorsorge und verbessere die Hygiene in der Gastronomie und in Lebensmittelläden. Das Symbol informiere die Verbraucher auf einen Blick über die aktuellen Kontrollergebnisse der Lebensmittelbehörden. Für die Grünen hätte die bundeseinheitliche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen direkt im Lebensmittelbetrieb mit einem "Smiley“ mehr Transparenz geschaffen als die jetzigen Möglichkeiten im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes.
Zentrales Testamentregister wird eingerichtet: Die Bundesregierung wird bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Zentralregister für Testamente einrichten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/2583) hat der Bundestag am 2. Dezember zugestimmt. Mit der Maßnahme sollen Nachlassgerichte schneller und einfacher als bislang feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokumentes ist. CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke stimmen dem Vorschlag der Regierung zu, die Grünen enthielten sich (17/4063).
Zweite E-Geld-Richtlinie umgesetzt: Die Aufsicht über E-Geld-Institute wird neu geregelt und damit eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung (17/3023) hat der Bundestag am 2. Dezember mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthaltung von SPD und Grünen beschlossen. In dem Entwurf heißt es, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften sollten in das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz aufgenommen werden. Im Gegenzug würden die E-Geld-Institute aus dem Kreditwesengesetz herausgenommen, weil die Kreditinstitutseigenschaft nicht mehr zwingende Voraussetzung für das Betreiben von E-Geld-Geschäft sei. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Finanzausschusses zugrunde (17/4047).
Verbraucherschutz im Internet: Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Anliegen gescheitert, einen im Internet geschlossenen Vertrag dadurch zu bestätigen, dass ein sogenannter Button, auf dem der Preis geschrieben steht, angeklickt wird und dadurch der Vertrag wirksam bestätigt wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (17/2409) fand am 2. Dezember im Bundestag nur die Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen und damit keine Mehrheit. Die SPD-Fraktion hatte darauf aufmerksam gemacht, in der Vergangenheit seien Opfer von Kostenfallen im Internet immer zahlreicher geworden. Über Anzeigen auf Suchmaschinen hätten unseriöse Unternehmen Internetnutzer auf ihre Seite gelockt. Viele Verbraucher rechneten dort nicht damit, für Dienste oder Software zahlen zu müssen. ”Im guten Glauben“ gäben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung an - und hätten ein teures Abonnement oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Der Entscheidung des Bundestages lag eine Empfehlung des Rechtsausschusses (17/3588) zugrunde.
Finanzhilfen für Irland zugestimmt: Der Bundestag hat am 2. Dezember den Finanzhilfen für Irland zugestimmt, um den Euro zu stabilisieren. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU (17/4082) nahm er mit Koalitionsmehrheit an. Abgelehnt wurde in namentlicher Abstimmumg ein Antrag der SPD (17/4014), die die Finanzhilfen ebenfalls befürwortete, zugleich aber forderte, dass die Ertrags- und Unternehmenssteuersätze Irlands schrittweise an den Durchschnittsätzen der Euro-Mitgliedstaaten ausgerichtet werden. 377 Abgeordnete stimmten gegen, 197 für den Antrag, es gab eine Enthaltung. Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Linksfraktion (17/4029) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/4065). Während die Linke verlangt hatte, die "Profiteure der Krise zur Kasse zu bitten und keine weitere Verstaatlichung "fauler Bankkredite“ bei Finanzhilfen für Irland zuzulassen, setzten sich die Grünen für die Kredithilfe an Irland ein. Auch sollte sich die Bundesregierung gegenüber EU-Institutionen dafür einsetzen, so die Fraktion, dass die Verfahrensschritte von Ratsentscheidungen so gestaltet werden, dass die verfassungsmäßigen Rechte des Bundestages gewahrt werden können. Der Antrag der Grünen wurde in namentlicher Abstimmung mit 378 Nein-Stimmen bei 195 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Sicherungsverwahrung wird novelliert: Das Recht der Sicherheitsverwahrung wird neu geregelt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (17/3403) hat der Bundestag in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis/Die Grünen verabschiedet (17/4062). So soll die nachträgliche Sicherverwahrung künftig für neue Fälle weitgehend aufgehoben werden; zudem muss sie unter Vorbehalt bereits im Urteil stehen. Der Entwurf sieht ferner zum Beispiel vor, dass aus dem Gefängnis entlassene Sexualstraftäter in bestimmten Fällen eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen müssen. So dürfe ein bestimmter Bereich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsbehörde verlassen oder betreten werden. Dies sei gerade bei pädophilen Tätern wichtig. Ein Änderungsantrag der SPD (17/4066) wurde abgelehnt.
Forderungskatalog zur UN-Klimakonferenz von Cancún beschlossen: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 2. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/4010) angenommen, in dem "Fortschritte für den Klimaschutz“ gefordert werden. So solle die Bundesregierung am Ziel eines rechtsverbindlichen internationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach 2012 festhalten, das dem Stand der Klimaforschung entspricht und die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen unter anderem die globalen Emissionen ihren Zenit spätestens 2020 erreicht haben und bis 2050 um mindestens die Hälfte verringert werden.
Hilfe für zum Tode Verurteilte im Iran beschlossen: Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/4011), mit dem sie die Bundesregierung auffordern, sich bei der iranischen Regierung "intensiv" dafür einzusetzen, dass das Todesurteil gegen Sakineh Ashtiani aufgehoben wird, ist vom Bundestag verabschiedet worden. Ein Antrag der Linksfraktion (17/3993), mit dem sie ebenfalls die Aufhebung des Todesurteils forderte, wurde abgelehnt. Hintergrund der Anträge ist die möglicherweise kurz bevorstehende Hinrichtung der Iranerin, die im Mai 2007 des Ehebruchs und der Beihilfe zur Ermordung ihres Ehemanns für schuldig befunden wurde. Die für Juli 2010 angesetzte Steinigung der Mutter zweier Kinder hatte international Proteste ausgelöst und war daraufhin zunächst ausgesetzt worden. Das Oberste Gericht in Teheran hat aber Angaben von Menschenrechtsaktivisten zufolge Anfang November 2010 die Vollstreckung der Todesstrafe durch den Strang genehmigt.
Keine Kompensation für Kommunen: Die Forderung der SPD, dass die Bundesregierung dafür sorgen soll, dass die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstandenen Einnahmeausfälle bei den Kommunen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro vollständig kompensiert werden, ist vom Bundestag abgelehnt worden. Gegen den Antrag "Rettungsschirm für Kommunen – Strategie für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise“ (17/1152) stimmten die Koalitionsfraktionen, Grüne und Linksfraktion enthielten sich. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/4060). In dem Antrag heißt es, dass die positive Finanzentwicklung bei Städten und Gemeinden durch die Finanz- und Wirtschaftskrise jäh gestoppt und durch die Steuergesetzgebung der schwarz-gelben Koalition zusätzlich "dramatisch verschärft“ worden sei.
Neue Enquete-Kommission eingesetzt: Deutschland will einen neuen Fortschrittsindikator schaffen, der die bislang auf dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) beruhende Wachstumsorientierung ablösen könnte. Dazu setzte der Bundestag am 1. Dezember auf Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen (17/3853) eine 34-köpfige Enquetekommission ein. Sie soll bis 2013 den Stellenwert von Wachstum und Wirtschaft in einer älter werdenden Gesellschaft beschreiben und Handlungsempfehlungen für die Regierung erarbeiten. Der Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft" gehören siebzehn Abgeordnete und siebzehn Sachverständige an.
OSZE-Vorsitz Kasachstans: Ein Antrag der Grünen (17/1432), in dem sie die Bundesregierung auffordern, Kasachstan bei seinen Reformen für den Ausbau von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu unterstützen, ist vom Bundestag abgelehnt worden. Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen, SPD und Linke enthielten sich (17/2576). Die Grünen hatten in ihrem Antrag geschrieben, dass Kasachstan seit Beginn dieses Jahres als erster Staat in der post-sowjetischen Ära den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) übernommen habe. Deshalb sei das Land zur "vollständigen Umsetzung“ aller Kriterien der OSZE aufzufordern. Kasachstan solle auch Wahlbeobachtungsmissionen aktiv unterstützen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Mittwoch, 24. November, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 171 bis 180 übernommen (17/3918, 17/3919, 17/3920, 17/3921, 17/3922, 17/3923, 17/3924, 17/3925, 17/3926, 17/3927). (nt/vom)