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Recht/Antwort- 11.08.2014
Berlin: (hib/JBB) Zwischen 2009 und Ende 2013 wurden insgesamt 744 Anträge an den Entschädigungsfonds für die Opfer extremistischer Gewalt gestellt, davon 680 bei rechtsextremistischen Übergriffen und 61 bei sonstigen extremistischen Übergriffen. Bewilligt wurden insgesamt 511 Anträge, davon wiederum 487 bei rechtsextremistischen und 24 bei den sonstigen extremistischen Übergriffen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/1938) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1758). Darin hatte sich die Fraktion nach den finanziellen Entschädigungen für Opfer rechtsextremer Gewalt durch den Fonds erkundigt. Der Fonds wurde im Jahr 2001 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt und mit Haushaltsmitteln ausgestattet. Sein ursprünglicher Gründungszweck, speziell Opfer rechter Gewalt zu entschädigen, sei durch die 2010 gefällte Entscheidung, auch Opfer islamisch und linksextrem motivierter Übergriffe zu bezahlen, stark verwässert worden, kritisierte die Fraktion in ihrer Anfrage.
In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass die überwiegende Anzahl der Anträge positiv beschieden wurden. Die konkreten Ablehnungsgründe würden nicht erfasst. Erfahrungsgemäß würden Anträge allerdings negativ beantwortet, wenn der extremistische Tathintergrund nicht gegeben oder nicht feststellbar war, keine physischen oder psychischen Verletzungen noch Ehrverletzungen erkennbar waren oder lediglich Sachschaden entstanden ist. Ebenso würden keine Entschädigungszahlungen erfolgen, wenn der Übergriff geschah, als die angegriffene Person dienst- oder arbeitsrechtliche Pflichten erfüllte, selbst gegen die Grundwerte der Gesellschaft der Bundesrepublik verstoßen hat oder bereits Schmerzensgeldzahlungen geleistet wurden. Es gebe nur die Unterscheidung zwischen rechtsextremen und sonstigen extremistischen Übergriffen. Die Einordnung erfolge zunächst nach Selbsteinschätzung der Antragssteller und werde dann durch das Bundesministerium für Justiz aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungsakten überprüft, so die Bundesregierung. Oft ergäben sich auch Überschneidungen von Tatmotiven. Sie plane nicht, den Fokus des Fonds vor dem Hintergrund des NSU-Verbrechen wieder nur auf rechte Hasskriminalität zu legen, schreibt die Bundesregierung. Man sei sich der besonderen Bedeutung der Aufgabe bewusst, aber die bisherige Praxis habe sich bewährt.