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Arbeit und Soziales/Antwort- 14.08.2014
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat nicht vor, der ungleichen Vermögensbildung in Deutschland etwa über eine entsprechende Steuer zu begegnen. Das geht aus ihrer Antwort (18/2225) auf eine Kleine Anfrage (18/2097) der Fraktion Die Linke hervor. Darin hatte die Fraktion danach gefragt, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der ungleichen Vermögensbildung zieht. Die Regierung führt in ihrer Antwort nun aus, dass sie auf der Basis einer von Dialog, Kooperation und vertrauensvoller Sozialpartnerschaft geprägten Sozialen Marktwirtschaft das Fundament für den Wohlstand und die Teilhabe der Menschen stärken will. So werde unter anderem die Vermögensbildung für Arbeitnehmer im Rahmen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes bis zu bestimmten Einkommensgrenzen staatlich gefördert. Darunter würden auch Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen fallen. Die Bundesregierung zieht darüber hinaus keine speziellen Konsequenzen aus der isolierten Betrachtung von Daten zur Verteilung des Betriebs- oder Aktienvermögens, schreibt sie in der Antwort weiter.