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Akademische Rätin


Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 9. Oktober 1973 in Bad Griesbach im Rottal; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.

1992 Abitur am Wilhelm-Diess-Gymmasium Pocking.

1992 bis 1993 Volontariat bei unser Radio Passau; 1994 bis 1998 Studienbegleitendes Volontariat bei der Passauer Neuen Presse; 1993-1998 Studium an der Universität Passau; 2009 Promotion zur Dr. phil.; 1998 bis 2010 Journalistin beim Bayerischen Rundfunk; seit 2010 Dozentin für Medienwissenschaft an der Universität Regensburg.

Seit 2008 Stadträtin in Regensburg. Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorsitzende in der deutsch-kroatischen Parlamentariergruppe.


Kontakt

Dr. Astrid Freudenstein, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Schriftführer
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Astrid Freudenstein


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Universität Regensburg, Regensburg,

Akademische Rätin (Dozentin für Medienwissenschaften)

Funktionen in Unternehmen

Stadtbau GmbH, Regensburg,

Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.04.2014)

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Regensburg, Regensburg,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.