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Diplom-Psychologin
Wahlkreis 092 Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Geboren am 01. Juli 1947 in Duisburg; verheiratet,; 3 Kinder
1967 Abitur am Erzbischöflichen Gymnasium in Brühl; Studium der Psychologie an der Universität zu Köln, 1972 Diplom-Psychologin.
Forschungsgemeinschaft „Das körperbehinderte Kind“, Köln; Zentrum für Frühförderung und Frühbehandlung.
Seit 1972 Mitglied der SPD; seit 2004 Ehrenvorsitzende des SPD-Ortsvereins Brühl; Oktober 2002 bis Januar 2004 Sprecherin der Arbeitsgruppe "Gesundheit und Soziale Sicherung" der SPD-Bundestagsfraktion; November 2002 bis November 2004 Mitglied des SPD-Fraktionsvorstands.
1998 bis 2002 Behindertenbeauftragte; 2004 bis 2009 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.
Helga Kühn-Mengel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Otto Benecke Stiftung, Bonn,
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Funktionen in Unternehmen
Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH, Köln,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V., Köln,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., Bergheim,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), Bonn,
Präsidentin, ehrenamtlich
Elly Heuss-Knapp Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Forschungsgemeinschaft "Der köperbehinderte Mensch" e.V., Köln,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., Frankfurt/Main,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.