Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Kaufmännischer Angestellter
Wahlkreis 115 Duisburg I
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Geboren am 19. Januar 1965 in Duisburg; verheiratet
1984 Abitur; Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.
Tätigkeit bei der Firma Klöckner & Co. in Duisburg; 1996 bis 2008 im Kemira Konzern beschäftigt; seit Januar 2008 Firma Yara.
Seit 1985 Mitglied der CDU; bis 1994 Mitglied der Bezirksvertretung Duisburg-Süd, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU; 1999 Vorsitzender der CDU Duisburg; 1995 bis 2005 Mitglied des Landtags NRW, familien- und jugendpolitischer Sprecher der CDU.
2008 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestags; ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie für Petitionen.
Thomas Mahlberg, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
YARA GmbH & Co. KG, Dülmen,
Verkaufsleiter
YARA GmbH & Co. KG, Dülmen,
Verkaufsleiter, Kaufm. Angestellter (bis 30.11.2013), monatlich, Stufe 3
DVV Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Duisburg,
Mitglied des Aufsichtsrates
octeo MULTISERVICES GmbH, Duisburg,
Mitglied des Aufsichtsrates
Sparkasse Duisburg, Duisburg,
Mitglied des Verwaltungsrates, 2013, Stufe 4
Westdeutscher Rundfunk, Köln,
Mitglied des Rundfunkrates, monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.