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Bürgermeister a.D.

Wahlkreis 293 Bodensee
Direkt gewählt in  Baden-Württemberg

Geboren am 24.09.1957 in Pfullendorf; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.

1967 bis 1974 Gymnasium Sigmaringen – Abschluss: Mittlere Reife; 1974 bis 1977 Verwaltungsausbildung bei der Stadt Überlingen; 1982 bis 1986 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Konstanz – Abschluss: Betriebswirt – Verwaltungsdiplom.

1977 bis 1982 Stadtverwaltungen Überlingen und Pfullendorf; 1982 bis 1990 Berufliche Tätigkeit als Amtsleiter im Bereich Krankenhauswesen; 1990 bis 2009 Bürgermeister der Gemeinde Herdwangen-Schönach.


Kontakt

Lothar Riebsamen, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales
  • Finanzausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Lothar Riebsamen


Funktionen in Unternehmen

Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH, Sigmaringen,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Sigmaringen, Sigmaringen,

Mitglied des Kreistages

Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg,

Mitglied der Verbandsversammlung

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bürgerstiftung Herdwangen-Schönach, Herdwangen-Schönach,

Vorsitzender des Stiftungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.