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Rechtsanwalt

Wahlkreis 092 Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
Direkt gewählt in  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 15. August 1962 in Euskirchen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.

1982 Abitur; 1982 bis 1984 Grundwehrdienst; 1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; 1990 1. juristische Staatsprüfung; 1993 2. juristische Staatsprüfung; 1993 Zulassung als Rechtsanwalt.

Seit Oktober 1982 Mitglied der CDU; diverses parteipolitisches und überparteiliches Engagement; unter anderem Ende der achtziger Jahre als Vorsitzender der Bürgerinitiative Steinbachtalsperre; Mitte der achtziger Jahre Referent zum Thema: "Menschenrechtsverletzungen in der DDR"; verschiedene Ämter in der CDU; 1999 bis 2009 Ratsmitglied der Gemeinde Weilerwist, seit Juni 2009 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Euskirchen, seit Oktober 2009 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Aachen.

Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2009.


Kontakt

Detlef Seif, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Vorsitz

  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes

Obmann

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Europarecht
  • Innenausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Detlef Seif


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, Weilerswist

Mandant 58, 2013, Stufe 1

Mandant 59, 2013, Stufe 1

Mandant 60, 2014, Stufe 1

Mandant 61, 2014, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.