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Bankkaufmann


Gewählt über Landesliste  Bayern

Geboren am 1. März 1952 in Oberbubach, Stadt Dingolfing; römisch-katholisch; verheiratet, drei Kinder.

Volksschule, Berufsschule, Berufsaufbauschule.

Kfz-Lehre, Mitarbeiter der Traktorenfabrik Eicher, Mitarbeiter bei BMW, Banklehre, Bankkaufmann.

Mitgliedschaft im Sozialverband VdK, Sportverein, Trachtenverein, Rotes Kreuz, Krieger- und Soldatenkameradschaft (KSK), CSU, Arbeitnehmer-Union in der CSU (CSA), Mitglied im Landesverband der Senioren-Union (SU), Mitglied der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), Bundesvorsitzender des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB), Bezirksvorsitzender der CSA in Niederbayern, stellvertretender Landesvorsitzender der CSA.

Seit 1978 Stadtrat in Dingolfing und seit 1984 Kreisrat des Landkreises Dingolfing-Landau. 1995 bis 2005 sowie 2009 und seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.


Kontakt

Matthäus Strebl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Matthäus Strebl


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH,

München, Dingolfing,

Beratung

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH,

München, Dingolfing,

Beratung, jährlich, Stufe 5

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), Berlin,

Bundesvorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.