Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Mediengestalterin

Wahlkreis 051 Helmstedt - Wolfsburg
Gewählt über Landesliste  Niedersachsen

Geboren am 17. September 1956 in Braunschweig; drei Kinder.

1972 Hauptschulabschluss. Danach bis 1975 Kaufmännische Ausbildung. Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg. 1980 bis 1984 Studium Sozialwesen. Nach dem Studium bis 1999 Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe, von 1999 bis 2005 arbeitsuchend. Ausbildung zur Mediengestalterin.

Mitgliedschaft: ver.di, VVN-Bund der Antifaschist/innen, der AG Bergen Belsen, attac, Rosa-Luxemburg Stiftung, Fördermitglied der Linksjugend [´solid], IG-Metall Chor Gegenwind, Freiwillige Feuerwehr Kapern.

Gewerkschafterin seit 1972. 1972 bis 1996 Mitglied der SPD. 2000 Eintritt in die PDS, Mitglied DIE LINKE. 2006 bis 2013 Wolfsburger Ratsfrau für die Wählergemeinschaft Wolfsburger Linke; 2008 Platz 5 der Landesliste zur Landtagswahl Niedersachsen; 2008 bis 2013 Mitglied des Niedersächsischen Landtags. 2013 Platz 3 der niedersächsischen Landesliste zur Bundestagswahl. Mitglied des Bundestages seit Oktober 2013.


Kontakt

Pia Zimmermann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Niedersächsischer Landtag, Hannover,

Landtagsabgeordnete

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.