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Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Freitag, 27. Juni 2014, Geschäftsordnungsanträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die abschließende Beratung der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der Tagesordnung abzusetzen. In der 20-minütigen Geschäftsordnungsdebatte zu Beginn der Sitzung erinnerte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Dr. Petra Sitte, an die Vorgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens.
Nachdem die Bundesregierung im Januar Eckpunkte vorgelegt habe, seien die Gesetzentwürfe Anfang Mai erstmals im Bundestag beraten worden. Parallel sei mit der Europäischen Kommission verhandelt worden. Anfang dieser Woche sei durch Vorbehalte aus Brüssel "große Panik" aufgekommen, was bedeute, dass in Brüssel doch nicht so erfolgreich verhandelt worden sei oder die Regierung hoch gepokert und gehofft habe, es kläre sich alles in letzter Minute. "Der Bundestag soll's nun richten", sagte Sitte.
204 Seiten mit einer Synopse zum Gesetzentwurf (ursprüngliche Gesetzesvorlage und geplante Änderungen einander gegenübergestellt) und fünf Seiten mit Änderungsanträgen seien vorgelegt worden. "Der Wirtschaftsausschuss jagte durch die Materie", mitberatende Ausschüsse hätten auf Voten verzichtet: "Sie haben ihren vom Parlament auferlegten Auftrag nicht erfüllt."
Bei dem Gesetz gehe es um eine gerechte Strompreisgestaltung. Das Wirtschaftsministerium habe für das Gesetz Monate gebraucht, dem Bundestag würden nun 14 Tage zugestanden. Die Aufgaben der Opposition würden missachtet: "Wir müssen unsere Minderheitenrechte wahrnehmen können."
Weil neue Gesichtspunkte aufgetaucht seien, benötige man eine Beratungsverlängerung. Konkret nannte sie die Erweiterung der Ökostromförderung auf Anlagen im EU-Ausland und die Streichung der Vergütung für erneuerbare Energien bei anhaltenden Negativpreisen an der Strombörse.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, räumte ein gewisses Maß an Verständnis für Kritik an diesem Verfahren ein, da es kein "beispielgebendes Verfahren für zukünftige Projekte" sei. Das mache die "gespielte Empörung" der Opposition jedoch nicht glaubwürdig. Es gehe nicht darum, 200 Seiten zu lesen, sondern um den Vergleich zwischen dem seit Langem vorliegenden Entwurf und den geplanten Änderungen.
Nur fünf oder zehn Seiten seien zu verstehen gewesen. Eine weitere Anhörung wäre nötig gewesen, wenn es neue Gesichtspunkte gegeben hätte. Die Erweiterung auf Anlagen in anderen EU-Staaten sei nicht Teil dieser Gesetzesnovelle, betonte Lambrecht. Die anderen Punkte seien bereits Gegenstand von zwei Anhörungen im Ausschuss gewesen.
Unterstützung erhielt die Linke dagegen von den Grünen. Deren Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann hielt der Koalition entgegen: "Sie schaffen sich ab als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Unsere Pflicht ist es, einen Gesetzentwurf zu lesen, kritisch zu hinterfragen und sorgfältig zu prüfen." Die "verbrieften Anhörungsrechte" der Opposition würden grob verletzt.
Haßelmann wies gar auf vier neue Gesichtspunkte hin und warf der Koalition vor, ihre Fraktion habe die eigenen Änderungsanträge im Wirtschaftsausschuss nicht begründen dürfen: "Hier von einem sorgfältigen Verfahren zu sprechen, ist blanker Hohn. Sie ziehen das heute mit ihrer Mehrheit durch." Das Problem habe einen Namen: nicht EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia, sondern Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. (vom/27.06.2014)