Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Auch wenn die verbindliche Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) um zwei Jahre verschoben wurde, hält die Bundesregierung an PEPP fest. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), während einer öffentlichen Sitzung des von Kersten Steinke (Die Linke) geleiteten Petitionsausschusses am Montag, 23. Juni 2014, deutlich (Hinweis zum Video der Petitionsausschuss-Sitzung: Die Petition zu den Psychiatrie-Entgelten wurde als dritte Petition nach etwa zwei Stunden aufgerufen).
Von der Verlängerung der Optionsphase um zwei Jahre erwarte man sich weitere Vorschläge aus der Praxis, sagte Widmann-Mauz anlässlich der Beratung einer öffentlichen Petition, die sich gegen die Einführung des PEPP-Systems richtet.
Aus Sicht der Petentin Brigitte Richter vom Nürnberger Selbsthilfeverein Pandora wurde bei PEPP ein „völlig falscher Ansatz“ gewählt, „weil dadurch lebendige Menschen in zum Teil willkürliche Diagnosen verwandelt werden“.
Zudem setze PEPP falsche Anreize, kritisierte Richter. Da die Höhe der gezahlten Tagesentgelte von der Diagnose abhängig sei, müsse befürchtet werden, dass „möglichst teure Diagnosen gestellt werden“. Da das Entgeltsystem degressiv gestaltet sei und die Pauschalen bei längerer Behandlung immer weiter abnehmen würden, sei damit zu rechnen, „dass die Patienten medikamentös behandelt werden, um sie möglichst schnell wieder entlassungsreif zu machen“, befürchtet Richter.
Die Petentin begrüßte zwar das zweijährige Moratorium, forderte aber zugleich, in dieser Zeit eine unabhängige Expertenkommission damit zu beauftragen, „sachgerechte Alternativen zu PEPP zu entwickeln“. Gebraucht werde ein neues, qualitativ verbessertes Gesetz“, sagte Richter.
Das Bundesgesundheitsministerium sei bereit, Alternativen zu diskutieren, machte Staatssekretärin Widmann-Mauz deutlich. Es lägen derzeit jedoch keine Vorschläge „mit Potenzial“ vor. Ohnehin sei das PEPP als „lernendes System“ konzipiert, sagte Widmann-Mauz. Es gebe die Offenheit für alle Beteiligten, in einem geregelten Verfahren Vorschläge zu machen, wenn erkannt werde, „dass die bisherigen Pauschalierungen nicht den Grad der Sachgerechtigkeit aufweisen, den man aus der Erfahrung kennt“.
Dass das System in diesem Sinne funktioniere, hätten auch die Verbesserungen im Katalog für 2015 gezeigt, betonte die Staatssekretärin. Darin sei beispielsweise geregelt, dass die degressive Wirkung durch sachgerechte Zusatzentgelte abgeflacht werden könne. (hau/23.06.2014)