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Die Zukunft des Stasi-Unterlagen-Beauftragten rückt am Freitag, 4. Juli 2014, in den Fokus einer Debatte im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Antrag auf „Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)“ (18/1957). Für die Debatte sind ab 14.50 Uhr 45 Minuten vorgesehen.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Fraktionen fordern die Einsetzung der Expertenkommission, um für den Bundestag gemäß dem Gedenkstättenkonzept des Bundes Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die ihm als Grundlage für eine Entscheidung zur Zukunft des BStU im Gefüge der Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur dienen. „Dabei steht im Vordergrund, in welcher Form die aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz resultierenden Aufgaben des BStU langfristig und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen effizient und sachgerecht fortgeführt werden können.“
Die Kommission soll „unverzüglich“ konstituiert werden und bis zum Frühjahr 2016 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen, damit noch in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung für die zukünftige Fortführung der Aufgaben des BStU getroffen werden können.
Zu den im Stasi-Unterlagen-Gesetz formulierten Kernaufgaben der Behörde des Bundesbeauftragten zählen die Sicherung, Erfassung und Erschließung der Stasi-Unterlagen, die Gewährung von Akteneinsicht, die Verwendung der Unterlagen zum Beispiel zum Zweck der Rehabilitation und auch der Überprüfung auf eine frühere Stasi-Tätigkeit sowie die Forschungs- und Bildungsarbeit.
Ziel soll unter anderem sein, dass der Aktenzugang in der Weise, wie das Stasi-Unterlagen-Gesetz ihn derzeit gewährt, grundsätzlich erhalten bleibt. Auch die Erhaltung des Aktenbestandes im Ganzen müsse gewährleistet werden, ohne dass personenbezogene Daten vernichtet werden.
Der Kommission sollen 14 Mitglieder angehören. Die CDU/CSU-Fraktion soll sieben Mitglieder, die SPD-Fraktion fünf Mitglieder, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen je ein Mitglied benennen. Allerdings dürfen keine Abgeordneten des Bundestages benannt werden. Der Bundesregierung soll Gastrecht eingeräumt werden. (eis/04.06.2104)