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Von der Leyen will kampffähige Drohnen


Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich am Mittwoch, 2. Juli 2014, vor dem Bundestag ausdrücklich für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr ausgesprochen. In einer Aktuellen Stunde zur Beschaffung von Drohnen begründete die Ministerin dies mit dem bestmöglichen Schutz für die deutschen Soldaten in Auslandseinsätzen.

Ministerin fordert europäisches System

Sie räumte zwar ein, dass nach der Beendigung des Isaf-Einsatzes in Afghanistan vorerst kein Szenario für den Einsatz eines solchen Waffensystems bestehe, aber die Regierung müsse auch an zukünftige mögliche Einsätze denken.

Von der Leyen verwies darauf, dass derzeit rund 80 Länder über Drohnen verfügten, etwa ein Viertel von ihnen über bewaffnungsfähige. Sie sprach sich zugleich für die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems aus. Eine solche Entwicklung dauere aber gut zehn Jahre.

Linke: Mehrheit lehnt Beschaffung ab 

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Verteidigungsministerin scharf. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christina Buchholz, argumentierte, Kampfdrohnen seien nicht zum Schutz von Soldaten entwickelt worden, sondern zur Bekämpfung von feindlichen Kämpfern in asymmetrischen Kriegen wie in Afghanistan oder zur gezielten und extralegalen Tötung von vermeintlichen Terroristen.

Dies zeige das Vorgehen der USA in den vergangenen Jahren. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung lehne deshalb die Beschaffung von Kampfdrohnen ab, argumentierte Buchholz.

Grüne: Ministerin öffnet Büchse der Pandora

Auch die abrüstungspolitische Sprecherin der Grünen, Agnieszka Brugger, forderte, auf die Beschaffung von Kampfdrohnen zu verzichten. Die Ministerin öffne damit die „Büchse der Pandora“. Der Besitz dieser Systeme könne die politische Hemmschwelle für deren Einsatz senken. So hätten die USA Israel früher noch scharf kritisiert für gezielte Tötungen mit Drohnen, jetzt praktiziere sie dies selbst.

Das Argument, die deutschen Soldaten ließen sich mit Drohnen besser schützen, sei ein Trick. Zum einen ließe sich damit die Beschaffung eines jeden Waffensystems begründen. Zum anderen unterstelle die Ministerin, dass Drohnen-Gegner die Soldaten nicht schützen wollten. Brugger wies dies für ihre Fraktion ausdrücklich zurück.

CDU/CDU: Ablehnung ist ideologisch begründet

Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Henning Otte (CDU/CSU), erhob hingegen massive Vorwürfe gegen die Oppositionsfraktionen. Sie lehne die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffnungsfähigen Drohnen „aus ideologischen Gründen“ ab.

Wer nicht um den Schutz der Soldaten in den Auslandseinätzen kümmere, der werde seiner parlamentarischen Verantwortung nicht gerecht, sagte Otte. Der Linksfraktion unterstellte er, sie kümmere sich eher um den Schutz von Terroristen als um den der Bundeswehrsoldaten.

SPD ist für eine langfristige Anschaffung

Rainer Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bekannte sich ebenfalls zur langfristigen Anschaffung von Drohnen, die bewaffnet werden können. Auch wenn die Bundeswehr derzeit keine Fähigkeitslücke in diesem Bereich habe, müsse an die Zukunft gedacht werden.

So müsse beispielsweise der Leasing-Vertrag mit Israel für die Aufklärungsdrohne „Heron“ verlängert werden. Dieser laufe im kommenden Jahr aus. Arnold plädierte wie von der Leyen für die Entwicklung eines europäischen Systems. Die Partner Deutschlands würden sich aber nicht an einem Drohnensystem beteiligen, dass nicht bewaffnungsfähig ist.

„Bundeswehr hält sich an das Völkerrecht“

Übereinstimmend schlossen von der Leyen, Otte und Arnold den Einsatz von Kampfdrohnen für extralegale Tötungen kategorisch aus. Die Bundeswehr werde sich in ihren Einätzen immer an das Völkerrecht halten.

Zudem würden es keine automatisierten Systeme geben, über den Feuerbefehl für eine Drohne würden immer die verantwortlichen Soldaten entscheiden. Für den Einsatz von Drohnen würden die gleichen Regeln gelten wie für den Einsatz anderer Waffensysteme. (aw/02.07.2014)