Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Heute im Bundestag (hib)
Berlin: (hib/AW) Die Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr sollen in das Soldatengesetz integriert werden. Der entsprechende Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Änderung des Soldatengesetzes (17/12059) sieht unter anderem vor, dass der freiwillige Wehrdienst von sechs bis maximal 23 Monaten als „besonderes staatsbürgerliches Engagement“ normiert wird. Eine Verwendung von Wehrdienstleistenden in Auslandseinsetzen bedarf einer gesonderten freiwilligen Verpflichtungserklärung. Bei einer Wehrdienstzeit von mehr als elf Monaten ist die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung allerdings obligatorisch.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein