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Berlin: (hib/STO) Die SPD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der ,Nationaldemokratischen Partei Deutschlands‘“ (17/12168) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen der Innenausschuss als federführendes und der Rechtsausschuss als mitberatendes Gremium beauftragt werden, „die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu prüfen und dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zu den hieraus zu ziehenden Folgerungen vorzulegen“. In der Vorlage wird zugleich auf den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens vom 9. November 2012 sowie die Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren vom 25. Oktober 2012 verwiesen.
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