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Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt eine Unterrichtung über die Umsetzung der Verordnung zur Bekämpfung der illegalen, unregulierten und unangemeldeten Fischerei (IUU) und der Kontrollverordnung in anderen EU-Mitgliedstaaten (17/12112) vor. Mit der Unterrichtung soll ein Jahr nach Inkrafttreten des Seefischereigesetzes ein Bericht darüber vorliegen, „wie die IUU-Verordnung und die Kontrollverordnung in anderen Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und in welchen Punkten es relevante Abweichungen zur deutschen Gesetzgebung gibt“. Einerseits konstatiert die Unterrichtung, dass sich Abweichungen zur deutschen Gesetzgebung aus der Verschiedenheit der nationalen Rechts- und vor allem Strafrechtssysteme ergeben können, andererseits lasse sich aus den für den Bericht erhaltenen Rückmeldungen der betreffenden EU-Mitgliedstaaten der Schluss ziehen, dass die oftmals unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme Regelungen treffen, „die im Ergebnis für den Rechtsunterworfenen dieselbe Wirkung haben“.
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