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Berlin: (hib/STO) Die Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie sieht nach Angaben der Bundesregierung „einheitliche Garantien für Asylbewerber vor, die diesen ein rechtsstaatliches Asylverfahren gewährleisten sollen“. Eine flächendeckende Inhaftierung von Asylbewerbern sei im Entwurf der Aufnahmerichtlinie nicht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12039) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11927). Danach ist der Regierung „nicht bekannt, dass Mitgliedstaaten künftig von den Möglichkeiten der Inhaftierung Asylsuchender Gebrauch machen wollen, soweit sich diese aus der Aufnahmerichtlinie ergeben und in ihren bisherigen nationalen Regelungen nicht vorgesehen sind“.
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