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Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Änderung des Aktiengesetzes (AktG). Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11686) in den Bundestag eingebracht. Paragraph 93 Absatz 1 AktG bedürfe ihrer Meinung nach einer Ergänzung, derzufolge „die Einhaltung menschenrechtlicher, sozialer und ökologischer Standards in allen Geschäftsbereichen Bestandteil der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters sind und damit nicht zu einem Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Vorstand führen können“, heißt es in der Vorlage.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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