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Berlin: (hib/VER) Der Einsatz spezieller Technologien sei ein wichtiger Bestandteil für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsplatz. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11793) auf eine Kleine Anfrage (17/11420) der SPD-Fraktion. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderenrechtskonvention (NAP) würden sich deshalb „in den unterschiedlichen Handlungsfeldern eine Reihe von Maßnahmen zu assistiven Technologien“ finden, schreibt die Regierung weiter.
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