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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Statistiken über bereits durchgeführte und noch zu erfolgende Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vor. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12108) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12006). Der Vollzug des Gesetzes und der entsprechenden Verordnung liege in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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