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Berlin: (hib/STO) Die für die Materialsammlung zur Begründung eines Antrags auf Verbot der NPD gesammelten Materialien stammen laut Bundesregierung zu 52 Prozent vom Bund und zu 48 Prozent von den 16 Bundesländern. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12019) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11928) erläutert, haben die Innenminister und –senatoren der Länder sowie der Bundesinnenminister am 22. März vergangenen Jahres beschlossen, zum 2. April 2012 die Quellen auf Führungsebene der NPD abzuschalten. Die Abschaltung diene der Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verbotsverfahrens, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „die staatlichen Stellen rechtzeitig vor dem Eingang des Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht – spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen Antrag zu stellen – ihre Quellen in den Vorständen einer politischen Partei ‚abgeschaltet‘ haben“ müssen.
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