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Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung lehnt gesetzliche Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung in Krankenhäusern ab. Eine solche Vorgabe würde die notwendigen Dispositionsmöglichkeiten der Krankenhäuser „unangemessen einschränken“, heißt es in einer Antwort der Regierung (17/13041) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion (17/12787). Eine gesetzliche Regelung sei „nicht sinnvoll und auch kaum sachgerecht möglich“.
Die Abgeordneten hatten argumentiert, die Personalsituation im Pflegedienst der Krankenhäuser in Deutschland habe sich in den vergangenen Jahren verschlechtert und zugespitzt. Die Zahl der Pflegekräfte sei zurückgegangen, während die Zahl der Patienten gestiegen sei. Folgen dessen seien eine Verdichtung von Arbeit und eine steigende Überlastung des Pflegepersonals. Die Bundesregierung schreibt, unter dem verstärkten Wettbewerbsdruck der vergangenen Jahre seien vielfach Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung in den Krankenhäusern „neu und effizienter“ organisiert worden. Daher könne aus den gesunkenen Beschäftigtenzahlen im Bereich der Pflege „nicht automatisch auf eine Unterbesetzung geschlossen werden“. Nach dem auf Befragungen beruhenden Krankenhausbarometer das Deutschen Krankenhausinstituts hätten im Jahr 2011 rund 70 Prozent der Krankenhäuser „Überschüsse oder ein ausgeglichenes Ergebnis“ verzeichnet, knapp ein Drittel habe einen Fehlbetrag aufgewiesen. Damit sei dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr zwar angestiegen, allerdings habe 2003 der Anteil der Krankenhäuser mit Fehlbetrag mit 44 Prozent deutlich höher gelegen. Die aktuelle Eintrübung erfolge demnach „auf einem vergleichsweise hohen Niveau“.
Um einem weiteren Personalabbau entgegenzuwirken, habe die Regierung aber im Jahr 2009 dafür gesorgt, dass mit dem so genannten Pflegestellen-Förderprogramm über drei Jahre bis zu 14.400 zusätzliche Pflegestellen in Krankenhäusern geschaffen worden seien, in denen Bedarf bestanden habe. Es habe sich aber gezeigt, „dass allein die Bereitstellung finanzieller Mittel nicht ausreicht, um die Situation im Pflegedienst der Krankenhäuser zu verbessern“. Nötig seien auch die verstärkte Ausbildung des entsprechenden Personals und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Generelle Aussagen zur Bewertung der Personalausstattung deutscher Krankenhäuser könnten nicht getroffen werden; dies sei nur für einzelne Krankenhäuser möglich. Dauerhafte personelle Unterdeckungen könnten für das Personal zusätzliche Belastungen und „Qualitätseinbußen in der Versorgung“ der Patienten bedeuten. Die Verantwortung für eine ausreichende Personalausstattung müsse bei den Kliniken bleiben, „denn nur sie können auf ihre jeweilige Situation zugeschnittene Lösungen finden“. Bundeseinheitlich allgemeingültige Anforderungen festzulegen sei „kaum möglich“.
Auf die Frage der Abgeordneten, warum die zwischen 1993 und 1995 existierenden allgemeinverbindlichen Vorgaben zur Personalbemessung im allgemeinen Pflegedienst der Krankenhäuser 1997 vollständig außer Kraft gesetzt worden sei, verweist die Regierung auf die damalige Gesetzesbegründung: Das Soll neu geschaffener Stellen sei um deutlich mehr als 50 Prozent überschritten worden, zudem sei die Pflege-Personalregelung nur bedingt kompatibel gewesen mit den wettbewerblichen Elementen des Vergütungssystems.
Die Regierung schreibt, es gehöre zur Organisationsverantwortung der Krankenhäuser, ,mit einer ausreichenden Personalausstattung „Gefährdungen von Patientinnen und Patienten soweit wie möglich zu verhindern“. Welche Personalbemessungsverfahren sie einsetzten, sei Sache der Krankenhäuser. Weiter heißt es, eine wirtschaftliche Unternehmensführung „sollte auch im Krankenhaus einen effizienten Einsatz der Personalressourcen“ umfassen. Allerdings finde der Wirtschaftlichkeitsmaßstab „dort seine Grenzen, wo das Personal unvertretbar belastet oder Patienteninteressen beeinträchtigt werden“.
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