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Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (17/13308) vorgelegt. Damit wird das Verfahren für die Zulassung dieser Unternehmen konkretisiert. Wie das Ministerium erläutert, ist eine regelmäßige Überprüfung der Unternehmen durch eine Befristung der Zulassung auf zwei Jahre sichergestellt.
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