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Berlin: (hib/HLE) Die Länder treffen selbstständig und unabhängig Entscheidungen über die Länderhaushalte und damit verbundene Zahlungen an die Kommunen. Auch die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs liege ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12826) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12254).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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