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Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Urhebervertragsrecht reformieren. In einem Antrag (17/12625) fordert sie deshalb die Bundesregierung unter anderem dazu auf, Inhaber von Nutzungsrechten gegenüber den mit ihnen vertraglich direkt verbundenen Urhebern beziehungsweise Leistungsschutzberechtigten „zur Auskunft über die Sende- und Veröffentlichungstitel der genutzten Werke und den Umfang der Werknutzung“ zu verpflichten. Ferner will die Fraktion, dass Vereinigungen von Urhebern ermöglicht wird, Ansprüche ihrer Mitglieder auf angemessene Vergütung gerichtlich einklagen zu können.
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