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Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/13059)zum Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 23. Februar 2006 in den Bundestag eingebracht. Das Übereinkommen bildet „für weltweit etwa 1,2 Millionen Seeleute auf über 65.000 Handelsschiffen die Charta ihrer Arbeitnehmerrechte („bill of rights“). Seine Anforderungen werden in einem separaten Gesetzentwurf zur Umsetzung (17/10959) geregelt, das sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet. Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative wiederum sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens geschaffen werden.
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