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Berlin: (hib/STO) Das Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung (DFÖV) in Speyer soll unter Leitung von Professor Jan Ziekow als wissenschaftlicher Sachverständiger die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung evaluieren. Einem entsprechenden Vorschlag des Bundesinnenministeriums stimmte der Innenausschuss am Mittwoch einstimmig zu.
Nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 ist die Anwendung der durch dieses Gesetz sowie das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz geschaffenen Vorschriften von der Bundesregierung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren. Dies soll der Vorschrift zufolge unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger erfolgen, die „im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt werden“.
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