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Berlin: (hib/HLE) Banken müssen in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Dies sieht der vom Finanzausschuss am Mittwoch nach Vornahme zahlreicher Änderungen beschlossene Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601,17/13035) vor. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen den Entwurf. Abgelehnt wurde ein Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12687) zur Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit der Einführung des Trennbankensystems gehe Deutschland in Europa voran. Es sei nicht einfach, die Grenzen in den Banken zu ziehen. Die weitere Entwicklung müsse genau beobachtet werden. Die SPD-Fraktion sprach von einem „Placebo-Gesetzentwurf“. Hier werde in Wirklichkeit nichts getrennt, sondern es gehe darum, der Opposition ein Thema zu nehmen.
Die FDP-Fraktion befand dagegen, zur Durchsetzung des Trennbankensystems sei eine sehr gute Lösung gefunden worden. Zugleich forderte der Sprecher der FDP-Fraktion, es müsse auch in Zukunft Bankiers geben und nicht nur „Regulierungsanwender“.
Die Linksfraktion lehnte den Entwurf ab. Spekulation müsse nicht abgetrennt, sondern verboten werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte die Wirkung des Trennbankenbeschlusses in Frage. Die erhoffte Wirkung werde nicht erzielt, weil nicht richtig getrennt werde.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603, 17/13036) wurde ein weiterer von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf beschlossen. International tätigen Unternehmen soll es durch die Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen. Mit den mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossenen Änderungsanträgen wurden diese Investment-Kommanditgesellschaften auf Zwecke der Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen beschränkt. Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Oppositionsfraktionen geschlossen dagegen stimmten.
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