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Berlin: (hib/CHE) Hausangestellte müssen unter den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz wie alle übrigen Arbeitnehmer fallen, um sie vor Missbrauch und Diskriminierung zu schützen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu einem entsprechenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom Juni 2011 und legte nun einen Gesetzentwurf (17/12951) vor, damit dieses Übereinkommen vom Bundestag ratifiziert werden kann. Das Übereinkommen sieht umfangreiche Regelungen zum Arbeitsschutz, zu Arbeitszeiten, zur sozialen Sicherheit und zur Kontrolle privater Arbeitsvermittler vor. Um diese Anforderungen zu erfüllen, seien Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht nötig, schreibt die Regierung.
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