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Berlin: (hib/CHE) Intersexuelle Menschen dürfen in ihren Menschen- und Bürgerrechten nicht länger eingeschränkt werden. Dafür setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/12859) ein. Sie schreibt darin, dass in Deutschland jährlich 150 bis 340 Kinder geboren würden, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig ist. Die Gesamtzahl der Menschen mit „Varianten in der Geschlechtsentwicklung“ liege bei etwa 8.000 bis 10.000, heißt es in dem Antrag. Und weiter: „Trotzdem bleiben intersexuelle Menschen gesellschaftlich ausgegrenzt. Viele haben physisches und psychisches Leid erfahren und erleben es noch heute.“ Die Linke kritisiert, dass vor allem die Rechte der der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Nicht-Diskriminierung häufig verletzt werden.
Die Fraktion verlangt deshalb, dass geschlechtszuweisende und –anpassende Operationen an minderjährigen Intersexuellen vor deren Einwilligungsfähigkeit verboten werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass eine alleinige stellvertretende Einwilligung der Eltern in irreversible geschlechtszuweisende Operationen ihres minderjährigen Kindes nicht zulässig sei, außer es handelt sich um lebensbedrohliche Notfälle. Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und Ärzteschaft sollten außerdem sicherstellen, dass die Betroffenen stets in ein qualifiziertes interdisziplinäres Kompetenzzentrum zur Diagnostik und Behandlung vermittelt werden. Die Abgeordneten setzen sich auch dafür ein, Menschen, die in ihrer Kindheit gegen ihren Willen operiert worden sind, zu entschädigen.
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