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Berlin: (hib/AW) Der Bundesrat spricht sich gegen die Einführung des Betreuungsgeldes aus. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/13112), den die Länderkammer in ihrer Sitzung am 22. März dieses Jahres mehrheitlich verabschiedete, soll das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes wieder aufgehoben werden. Nach Ansicht des Bundesrats setzt das Betreuungsgeld bildungs- und integrationspolitische Anreize, „weil es Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe verschließt“. Zudem werde damit ein finanzieller Anreiz gesetzt, die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern. Dies sei auch gleichstellungspolitisch „ein Schritt in die falsche Richtung“, da vor allem Frauen davon betroffen seien. Das Betreuungsgeld konterkariere somit die Bemühungen von Bund und Ländern, dem Fachkräftemangel „durch eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Haushaltsmittel statt dessen in den weiteren Ausbau und die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder einzusetzen.
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