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Berlin: (hib/HLE) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 (1 BvL1/11BvR 3247/09) betrifft die Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartnerschaften. Es könne daher nicht ohne Weiteres auf Fragen zur steuerlichen Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften übertragen werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12992) zu dem Urteil. Die Regierung erklärt, sie werde dem Gesetzgeber rechtzeitig Vorschläge machen, um das Urteil umzusetzen. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.
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