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Berlin: (hib/KOS) Das Patent- und Markenamt soll im Rahmen des Geschmacksmustergesetzes künftig eigenständig über die Nichtigkeit einer Eintragung entscheiden können. In einem Gesetzentwurf der Regierung (17/13428) heißt es, in solchen Fällen müsse bislang vor Gericht eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Geschmacksmustereintragung erhoben werden. Wegen des Anwaltszwangs in solchen Angelegenheiten entstünden den Klägern erhebliche Kosten. Künftig sollen sich Antragsteller direkt an das Patent- und Markenamt wenden können. Zudem strebt die Regierung eine sprachliche Änderung des Gesetzes an: Das Wort „Geschmacksmuster“ soll durch „eingetragenes Design“ ersetzt werden. Auf diese Weise wolle man das Gesetz „moderner und verständlicher“ gestalten und an den internationalen Sprachgebrauch anpassen.
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