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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll den überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen einen individuellen Anerkennungsbetrag für das erlittene NS-Unrecht zahlen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem gemeinsamen Antrag (17/13710) die Bereitstellung von Haushaltsmitteln, um einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro pro Person zur Verfügung zu stellen. Die Regelung soll über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ erfolgen. Außerdem soll die Regierung Vorschläge für eine Intensivierung der Erinnerungskultur an das Leidensschicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen und anderer slawischer NS-Opfer unterbreiten und die weitere Förderung von Gedenkstätten, die sich mit den Verfolgungsschicksalen beschäftigen, in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes sicherstellen.
Wie die beiden Fraktionen schreiben, zählen die sowjetischen Kriegsgefangenen zu einer der größten Opfergruppen nationalsozialistischer Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Bis 1945 seien von den 4,5 bis sechs Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen mehr als 60 Prozent gestorben. Den Überlebeden sei ein Status als Verfolgte des NS-Regimes verweigert worden. Etwa 4.000 von ihnen würden heute noch leben.
Weiter heißt es in dem Antrag: „Der Deutsche Bundestag nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Kriegsgefangenen, die überlebt und nach Kriegsende in die Sowjetunion zurückgekehrt sind, von Stalin nicht als Opfer des NS-Regimes anerkannt, sondern seinerseits als Feiglinge und Vaterlandsverräter verleumdet wurden.“ Nicht wenige seien in der Sowjetunion jahrzehntelang Repressionen bis hin zur Lagerhaft in Sibirien unterlegen gewesen.
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