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Berlin: (hib/KOS) Die Grünen wollen in der Zivilprozessordnung sogenannte Gruppenverfahren verankern, um auf diese Weise vor Gericht eine größere Zahl von Fällen bündeln zu können, denen jeweils der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt. In einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/13756) heißt es, im Privatrecht werde noch immer ein aus dem 19. Jahrhundert stammendes Prozessrecht praktiziert, das fast ausschließlich auf der individuellen Rechtsdurchsetzung durch einzelne Bürger beruhe. Für die individuelle Rechtsdurchsetzung habe sich die Zivilprozessordnung bewährt, neue Herausforderungen erforderten jedoch neue Instrumente. Als Beispiele für Bereiche, in denen Gruppenverfahren sinnvoll sein könnten, nennt die Vorlage Lebensmittel und Industrieprodukte, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Versicherungen oder eine Altersversorgung durch Kapitalanlagen. Wenn aufgrund „effektiverer Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten“ etwa fehlerhafte Anlagenberatungen, verbraucherschutzwidrige Praktiken oder rechtswidrige Geschäftsbedingungen seltener würden, dann nütze das den Konsumenten und habe auch gesamtwirtschaftlich positive Folgen.
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