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Berlin: (hib/SUK) Für die Mitglieder des Gesundheitsausschusses ist die Debatte um das Transplantationsgesetz auch nach den jüngsten Änderungen nicht beendet. Es gelte nun, verlorenen gegangenes Vertrauen in der Bevölkerung wiederherzustellen und die als Konsequenz um die Manipulationen an einzelnen Organspendezentren eingeleiteten Maßnahmen aufmerksam zu verfolgen. Dies machten Vertreter aller Fraktionen in der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch, 26. Juni 2013, deutlich. Alle Fraktionen lobten den einstimmig angenommenen interfraktionellen Antrag zur Stärkung des Systems der Organtransplantation (17/13897). Forderungen nach einer anderen Rechtsform für die Deutsche Stiftung Organstransplantation (DSO) fanden keine Mehrheit.
Zu einem weiteren Antrag der Linken (17/12225) für mehr öffentliche Kontrolle im Prozess der Organspende sagte die Union, es sei nicht nötig, die Rechtsform der DSO zu ändern. Erst die jüngste Anhörung des Ausschusses am Montag, 24. Juni 2013, habe gezeigt, dass die gewählte Konstruktion sachgerecht sei.
Die FDP kritisierte, dass Linke und Bündnisgrüne neben der interfraktionellen Entschließung ihre Anträge aufrecht gehalten hätten. Sie lobte die interfraktionelle Entschließung: Die getroffenen Maßnahmen – wie etwa die Richtlinien der Bundesärztekammer unter den Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums zu stellen und einen Straftatbestand für die Manipulation von Patientendaten zu schaffen - seien nur „folgerichtig“, das habe auch die Anhörung bestätigt.
Auch die SPD betonte, die von der Linken geforderte Rechtsformänderung der DSO sei zur Zeit „nicht sinnvoll“. Die Sozialdemokraten mahnten zudem ein Transplantationsregister an.
Die Grünen, die mit ihrem Antrag (17/11308) gegen die Stimmen von Koalition und SPD scheiterten, betonten, sie hätten mit ihrer Initiative „möglichst frühzeitig ein starkes Signal“ setzen wollen. Mit dem Bekanntwerden der Manipulationen sei das Vertrauen der Bevölkerung in das System der Organspende „geradezu fühlbar“ gesunken. Auch die jetzt verabschiedeten Regelungen seien nicht das Ende aller Diskussionen.
Die Linke plädierte weiterhin für eine andere Rechtsform der DSO, dies würde eine stärkere öffentliche und demokratische Kontrolle bedeuten. Dennoch stelle der gemeinsame Antrag einen guten „Abschluss der Legislatur“ dar.
Das Bundesgesundheitsministerium betonte, die beschlossenen stärkeren Kontrollen bei der Koordinierungsstelle und die eingeleiteten Neustrukturierungen innerhalb der DSO müssten nun „Wirkung zeigen“. „Bislang“ sei eine Änderung der Rechtsform nicht erforderlich. Kritisiert wurden Aussagen aus der Anhörung. wonach ein Modellprojekt zu der Frage, ob auch ältere Organe verwendet werden können, als „zweite Warteliste“ bezeichnet worden seien, die das Ministerium hätte verbieten müssen. Es sei zu hoffen, dass sich „dieses Niveau“ in weiteren Anhörungen nicht fortsetzen werde.
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