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Berlin: (hib/AS) Die Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Bundesregierung in Europafragen soll neu geregelt werden. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) vor (17/13665) vorgelegt, mit dem die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat präzisiert und neu definiert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (2BvE4/11), in dem klargestellt worden war, dass es sich bei völkerrechtlichen Verträgen um Angelegenheiten der Europäischen Union handelt, wenn diese in „einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union“ stehen.
Bereits im April war ein entsprechendes Gesetz zur Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Europaangelegenheiten (17/12816) verabschiedet worden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates soll inhaltsgleich mit dem Gesetzentwurf des Bundestags gestaltet werden – mit Ausnahme der Bereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 23 Absatz 2 GG. Außerdem muss bei dem Bundesratsentwurf berücksichtigt werden, dass die Stellung des Bundesrates und seine besonderen Mitwirkungsrechte eine besondere Ausgestaltung erfordern. Da das neue Gesetz eine Vielzahl von Änderungen beinhaltet, wird das geltende EUZBBG aufgehoben.
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