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Berlin: (hib/MIK) Die Neuverteilung der Aufgaben in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach der Reform ergibt sich „unmittelbar“ aus der neuen Struktur. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13596) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13379). Danach werden die regionalen und lokalen Aufgaben auf die Ebene der Wasser- und Schifffahrtsämter verlagert. Das Maß der Verlagerungen sei abhängig vom Ergebnis der Untersuchungen zur Ämterstruktur, heißt es weiter.
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