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Berlin: (hib/STO) Ein Runderlass des Auswärtigen Amtes vom 6. Dezember 2012 zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September vergangenen Jahres über die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14046). Wissen will die Fraktion unter anderem, wieso der Erlass nicht die „klaren Aussagen des Urteils“ enthalte, „wonach in bestimmten Fällen ,von vornherein‘ von Sprachanforderungen abgesehen werden muss“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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