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Berlin: (hib/HLE) Über die Besteuerung von Großveranstaltungen wird keine Statistik geführt. Daher könnten auch keine Angaben zur Zahl der Anträge auf Steuerermäßigung und Steuererlass für Großveranstaltungen gemacht werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13353).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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