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Berlin: (hib/AW) Bislang hat die Bundesregierung noch keine abschließende Entscheidung über die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr getroffen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/13655) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/11102) mit. Vor einer solchen Entscheidung müsse eine „breite gesellschaftspolitische Debatte“ geführt werden. Im Rahmen der Neuausrichtung der Streitkräfte habe der Verteidigungsminister die Obergrenze für unbemannte Flugsysteme der „Medium Altitude Long Endurance“-Klasse (MALE-Klasse) auf 16 Systeme festgelegt. Ab dem Jahr 2016 sollen nach Angaben der Regierung zunächst fünf Drohnen verfügbar sein. Diese Drohnen sollen die Möglichkeit für eine Bewaffnung besitzen.
Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, hat Deutschland im September 2012 mit Frankreich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung über die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung von Drohnen der MALE-Klasse unterzeichnet. Eine endgültige Entscheidung über die Rüstungskooperation sei aber noch nicht gefallen. Zudem habe die Bundeswehr die israelischen Drohnen vom Typ „Heron TP“ und „Heron 1“ in der modifizierten Variante und die amerikanische Drohne „Predator B“ für eine mögliche Anschaffung begutachtet.
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