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Berlin: (hib/KOS) Die Regierung will laut einem Gesetzentwurf (17/13616) die Antragstellung auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Zentralregister und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erleichtern: Künftig sollen die Bürger solche Ersuchen auch auf elektronischem Wege direkt bei der Registerbehörde unter Umgehung der jeweils zuständigen Behörde vor Ort einreichen können. Bislang ist vorgeschrieben, dass die Antragsteller persönlich bei diesen Ämtern erscheinen. Entsprechend geändert werden sollen das Bundeszentralregistergesetz und die Gewerbeordnung sowie das Aufenthaltsgesetz.
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