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Berlin: (hib/SUK) Mögliche Unsicherheiten beim gesetzlichen Sozialausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linken (17/13657). Die Abgeordneten schreiben, zur Verhinderung sozialer Härten sei im GKV-Finanzierungsgesetz ein Sozialausgleich eingeführt worden, der verhindern solle, dass Versicherte mehr als zwei Prozent ihres Bruttolohns aufbringen müssen. Dafür sei eine genaue Berechnung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nötig, die wiederum eine genaue Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds erfordere. Die Regierung soll sagen, wie hoch die Abweichungen von den Schätzungen in den vergangenen Jahren waren, wie es gegebenenfalls zu Fehleinschätzungen kommen konnte und welche Auswirkungen diese haben.
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