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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einer raschen Übertragung der Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung und Bankenabwicklung auf die Europäische Kommission zustimmen. Diese Zustimmung solle auf Basis des Artikels 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgen, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13908).
Darin wird ein einheitlicher Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus als der wichtigste Schritt zur Wiederherstellung eines gemeinsamen Finanzmarkts in der Eurozone bezeichnet und gewarnt: „Blieben die Kompetenzen zur Abwicklung weiter in nationaler Hand, würde ein besonders lasches Vorgehen zulasten der Steuerzahler und zugunsten der Bankgläubiger zu einem weiteren Wettbewerbsvorteil für entsprechend vorgehende Mitgliedstaaten führen.“
In der Begründung des Antrages heißt es, Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssten vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen und nach dem Prinzip der Kostenminimierung erfolgen. „Die anfallenden Kosten sollen dabei in erster Linie von den Anteilseignern und in zweiter Linie von den Gläubigern getragen werden. Erst danach sollen die Mittel des Bankenfonds eingesetzt werden, um darüber hinaus gehende notwendige Finanzierungsmittel bereitzustellen und die privaten Einlagen zu schützen. Der Bankenfonds soll gespeist werden durch eine substantielle Bankenabgabe, deren individuelle Höhe sich nach der Größe, der Art der Finanzierung, der Interdependenz und dem Systemrisiko der jeweiligen Bank richtet. So werden gezielt diejenigen an den Kosten von Bankenrettungen beteiligt, die am meisten davon profitieren: die Banken selber“, schreiben die Abgeordneten.
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