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Berlin: (hib/STO) Die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Stellen gehört laut Bundesregierung „gemäß gesetzlicher Aufgabenzuweisung zum täglich zu bewältigenden Geschäft deutscher Sicherheitsbehörden“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13215) weiter schreibt, werden die deutschen Sicherheitsbehörden weder über die Verwendung der übermittelten Daten noch über die dadurch erzielten Ergebnisse unterrichtet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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