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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 fortzusetzen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/13786) auf eine Kleine Anfrage (17/13608) der Fraktion Die Linke. Aus den Kürzungen würden sich jedoch keine Nachteile für die betroffenen Personengruppen ergeben, da deren sprachliche und berufliche Qualifizierung unter anderem über die Anpassungs- und Nachqualifizierungsprogramme des ESF sowie über berufsbezogene Sprachförderangebote für Migranten gewährleistet seien.
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