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Berlin: (hib/HLE) Gesicherte Ergebnisse über die Zahl der Kinder in Haushalten gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Partnerschaften gibt es nicht. Die Fallzahlen in der Mikronzensusstichprobe seien zu gering, um gesicherte Ergebnisse ausweisen zu können, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/14343) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14059). Nach Angaben der Bundesregierung gab es 2011 insgesamt 67.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, darunter 27.000 eingetragene Partnerschaften.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht heißt es: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe im Besteuerungsverfahren in den Fällen erforderlich, in denen – bezogen auf den Regelungsgehalt der jeweiligen Norm – mit Blick auf die mit der Ehe vergleichbare Ausgestaltung der Lebenspartnerschaft als institutionalisierte Verantwortungsgemeinschaft keine hinreichenden Sachgründe für eine Ungleichbehandlung gegeben sind. In diesen Fällen ist mit Blick auf nicht bestandskräftig entschiedene Sachverhalte grundsätzlich auch von der Notwendigkeit einer rückwirkenden Gleichstellung zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft auszugehen.“
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