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Berlin: (hib/AS) Die Sicherheitsanforderungen im Atomkraftwerk Gundremmingen (Bayern) stehen erneut im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (17/14048) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten fragen, welche Beratungen und Stellungnahmen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des AKW Gundremmingen mit seinen Blöcken B und C erfolgt sind und inwieweit es einen Zusammenhang mit dem Umstand gibt, dass der jeweils erste Notkühlstrang im AKW Gundremmingen B und C nicht gegen ein Bemessungserdbeben ausgelegt ist. Dabei verweisen die Grünen auf die Antwort der Bundesregierung (17/13364), in der diese Frage nicht ausreichend beantwortet worden sei.
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