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Berlin: (hib/MIK) Den Finanzierungsbedarf ab 2013 für alle Bundesfernstraßenprojekte des „Vordringlichen Bedarfs (Projekte mit uneingeschränktem Planungsauftrag)“ und des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ beziffert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14390) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14269) auf insgesamt 51,7 Milliarden Euro.
In diesem Jahr sind für Bundesfernstraßenprojekte des vordringlichen Bedarfs außerhalb von Sonderfinanzierungen 1,27 Milliarden Euro bereitgestellt, heißt es weiter. Für das kommende Jahr seien 700 Millionen Euro dafür vorgesehen.
Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen stehen den Bundesländern in diesem Jahr 2,53 Milliarden Euro zur Verfügung, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Im kommenden Jahr sollen dies 2,28 Milliarden Euro sein.
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